Das deutsche Grundgesetz sieht im Art.14, Abs. 2 vor, dass Eigentum auch Verpflichtungen mit sich bringt. Die Bayrische Verfassung schreibt im Art. 161 Abs. 2 fest, dass Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sind. Sind die gesetzlichen Vorgaben unserer deutschen Nachbarn eine Vorlage für Vorarlberg?
Eine Veranstaltung für Fachleute, interessierte Bürgerinnen und Bürger Montag 07. Mai 2018, 16:00 – 19.30 Uhr Gasthaus Löwen Tisis, Dorfstraße 28, 6800, Feldkirch
Programm
15.45 Uhr get-together 16.00 Uhr Begrüßung 16:05 Uhr Aktive Bodenpolitik in der Stadt Feldkirch Input Bgm. Mag. Wilfried Berchtold
16.15 Uhr Referat 1: Räumliche Planung und Bodenpolitik in Deutschland - rechtliche Grundlagen, Instrumente, Reformbedarf: Dipl.-Ing. Stephan Reiß-Schmidt, Stadtdirektor a.D. München
16.45 Uhr Referat 2: Kein schöner Land in unserer Zeit als hier das unsere weit und breit? Raumplanung und Allgäuer Kulturlandschaft: Architekt Franz G. Schröck, architekturforum allgäu
17:15 Verständnisfragen an die Referenten 17:30 Pause 18.00 Uhr
Referat 3: Soziales Bodenrecht in der Gemeinde Bürgermeister a.D. Michael Pelzer, Weyarn
18:30 Uhr Diskussionsmöglichkeit mit den Referenten sowie Herrn DI Bernhard Ölz, Vorstand der PRISMA Holding AG, Standort- und Regionalentwicklung 19:15 Uhr Zusammenfassung der Ergebnisse und Ende der Veranstaltung
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme Josef Mathis, für die Initiative für eine gemeinwohlorientierte Raumentwicklung Vorarlberg www.vauhochdrei.at info@vauhochdrei.at